Gemeinde

Gauting

Bahnhofstraße 7
82131 Gauting

 

 

 

 

Bebauungsplan

Nr. 41 / Stockdorf

für einen Teilbereich südlich der Bahnstraße

 

BEGRÜNDUNG

Planfertiger

b e r n k l a u
Architektur + Stadtplanung
Projektmanagement
Buchenstraße 7
82166 Gräfelfing-Lochham

 

 

 

Plandatum

21.03.2001

 

 

 

 

1. Anlaß der Planung

Das Bebauungsplangebiet ist bereits weitgehend bebaut. Die Gebäude sind allerdings in Größe, Gestaltung, Anordnung und Nutzung sehr unterschiedlich. Auch die Größe der Grundstücke ist äußerst unregelmäßig.

Durch zunehmende Baugesuche in diesem Gebiet droht ohne ortsplanerische Regelungen ein ungeordnetes Ausufern gerade hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung.

 

2. Ausgangssituation

 

2.1 Rechtliche Grundlagen

 

Der Bebauungsplan wird aus dem vorhandenen Flächennutzungsplan entwickelt. In diesem ist der größte Teil des künftigen Bebauungsplanumgriffs als reines Wohngebiet ausgewiesen, der Bereich entlang der Bahnstraße als allgemeines Wohngebiet.

Der Gemeinderat von Gauting hat in seiner Sitzung am 18.01.1994 beschlossen, für den betroffenen Bereich einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen.

Ergänzend dazu hat der Gemeinderat am 30.05.1995 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 1676 einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.

 

2.2 Planerische Rahmenbedingungen

 

Das Planungsgebiet gehört zur Gemeinde Gauting und liegt im Ortsteil Stockdorf, zwischen Würm und der Bahnstrecke München - Scharnitz. Es ist 83.579 m² groß und umfaßt vorwiegend private Grundstücke.

Die Mehrheit der Anwohner hat sich gegen eine Verdichtung geäußert und wünscht sich eine behutsame Entwicklung der Bebauung. Es soll deshalb die Anzahl der erlaubten Wohnungen je Grundstück festgeschrieben werden. Nur für die Grundstücke entlang der Bahnstraße wird ein höheres Maß an Nutzung gewünscht.

Das angrenzende katholische Pfarrgemeindezentrum St. Vitus und die Grundschule sollen nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden, weil diese nicht in die Struktur des Planungsgebietes passen.

 

2.3 Städtebaulicher Bestand

 

2.3.1 Siedlungsstruktur

 

Die umliegende Bebauung trägt deutlich den Charakter einer Gartenstadt, wobei die Bebauung der Grundstücke im Westen durch eine starke Höhenentwicklung im Gelände ein eigenes Erscheinungsbild haben. Für dieses Gebiet wird deshalb der Bebauungsplan 42 "Für den Bereich an der Tellhöhe" erstellt. Die südwestlich liegenden Grundstücke des Gemeindezentrums sind ebenfalls wegen ihrer Eigenständigkeit aus beiden Bebauungsplänen ausgegrenzt.

Entlang der Bahnstraße im Norden sind bereits kleinere Gewerbebetriebe und Geschäfte für den täglichen Bedarf angesiedelt.

Im Osten schließen an das Planungsgebiet das große Schulgrundstück und unbebaute Grundstücke an, welche entlang der Würm liegen.

Im Süden grenzt Waldfläche an das Planungsgebiet.

 

2.3.2 Erschließung

 

Das Gebiet wird über die Bahnstraße erschlossen, welche auch die innerörtliche Funktion einer Sammelstraße übernimmt. Über sie fließt der Verkehr aus den umliegenden Gebieten zur Gautinger Straße und von dort in Richtung Starnberg oder München.

Die innerhalb des Planungsgebietes liegenden Straßen dienen primär dem Anliegerverkehr. Allerdings bilden die Waldstraße, Waxensteinstraße und Zugspitzstraße einen Erschließungsring und müssen verstärkten Fahrverkehr zum Pfarrgemeindezentrum und zur Grundschule aufnehmen. In diesen Straßen wurden deshalb bereits verkehrsberuhigende Umbauten vorgenommen.

 

2.3.3 Vegetation

 

Im Planungsgebiet existieren vorwiegend einheimische Gehölze. Der teilweise hochgewachsene Baumbestand wurde von der Gemeindeverwaltung Sachgebiet Umwelt aufgemessen und beurteilt, inwieweit er erhaltenswert ist.

 

3. Planungsziele

 

3.1 Ortsgestaltung

 

Das grundsätzliche Erscheinungsbild des Bebauungsplangebietes soll durch künftige Baumaßnahmen möglichst wenig verändert werden. Ausuferungen durch übermäßige Grundstücksteilungen und, im Verhältnis zur vorhandenen Bebauung, zu groß geratene Baukörper sollen verhindert werden.

Die Erhaltung des Gartenstadtcharakters und des vorhandenen hohen Wohnwerts im Planungsgebiet sind die maßgebenden Ziele des künftigen Bebauungsplans.

 

3.2 Nutzung und Bauform

 

Die vorhandene Wohnnutzung in freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern soll festgeschrieben werden, mit Ausnahme entlang der Bahnstraße. Hier soll auch künftig die Möglichkeit weiter bestehen, Geschäfte für den täglichen Bedarf anzusiedeln. Dies darf auch in der Größe und Gestaltung der Baukörper zum Ausdruck kommen.

 

3.3 Erschließung

 

Für die vorhandenen Straßen sollen durch den Bebauungsplan keine weiteren Anforderungen festgesetzt werden.

Die Entfernungen von der Mitte des Planungsgebiets betragen bis

zur S-Bahn ca. 300 m,

zur Bushaltestelle ca. 200 m.

Läden für die tägliche Versorgung liegen im Planungsgebiet,
katholische Kirche und Grundschule grenzen unmittelbar an

 

3.4 Grünordnung

 

Ziel der Grünordnung ist es, die bestehenden, das Ortsbild prägenden Bäume zu erhalten.

 

4. Planungskonzept

 

4.1 Art der baulichen Nutzung

 

Um das Erreichen der Planungsziele zu fördern, wird für den überwiegenden Teil des Bebauungsplangebiets entsprechend dem Flächennutzungsplan und gemäß § 3 BauNVO "reines Wohngebiet" vorgeschrieben. Die im Flächennutzungsplan als "allgemeines Wohngebiet" ausgewiesenen Flächen werden entsprechend § 4 BauNVO als solche festgesetzt. Damit wird den bereits vorhandenen Gewerbebetrieben auch planungsrechtlich entsprochen. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.05.1995 dafür den erforderlichen Beschluß einstimmig gefaßt.

Damit einer ausufernden Bebauung entgegengewirkt werden kann, hat der Gemeinderat weiterhin beschlossen, daß auf Grundstücken bis 800 m² in Wohngebäuden maximal 2 Wohnungen entstehen dürfen. Für Grundstücke über 800 m² werden in Wohngebäuden maximal 3 Wohnungen gestattet. Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung sind im Entwurf des Bebauungsplans je volle 300 m² Grundstücksfläche 1 Wohnung in Wohngebäuden empfohlen. Somit wird eine Ausgewogenheit zum ursprünglichen Entwurfsgedanken erreicht.

Bei Doppelhäusern sollten im ursprünglichen Konzept je Doppelhaushälfte maximal 2 Wohnungen zulässig sein, wobei Doppelhäuser erst ab einer Grundstücksgröße von 1.100 m² gestattet werden sollten. Wegen einer aktuell erfolgten Präzisierung des Begriffs "Doppelhaus" durch das Bundesverwaltungsgerichts, und weil die Grundstücksgröße nicht im Falle einer Teilung festgelegt werden darf, wird im Entwurf des Bebauungsplans jetzt die Mindestgröße für Baugrundstücke auf 500 m² festgesetzt. Diese Forderung ist notwendig, um eine für das Gebiet nicht typische Kleinparzellierung zu verhindern und in Verbindung mit der zulässigen Zahl von Wohnungen eine möglichst gerechte Behandlung aller Grundstücke zu erreichen. Die Zufahrtsflächen werden allerdings nicht zur Mindestgrundstücksgröße dazugerechnet, da diese effektiv nicht zur Bebauung zur Verfügung stehen.

Um der Bedeutung der Bahnstraße als zentrale Erschließungsstraße für diesen Ortsbereich gerecht zu werden, wird für die angrenzenden Grundstücke keine Festsetzung hinsichtlich der maximalen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden getroffen.

 

4.2 Maß der baulichen Nutzung

 

Entlang der Bahnstraße soll aufgrund ihrer übergeordneten Funktion ein höheres Baurecht eingeräumt werden. Dementsprechend wird hier eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,7 festgesetzt. Die zulässige Zahl von Vollgeschoßen ist auf maximal III begrenzt.

Ansonsten gilt im Planungsgebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,3, bei maximal II Vollgeschoßen.

Auf die Geschoßfläche werden auch die Flächen von Aufenthaltsräumen (einschließlich zugehöriger Umfassungswände und Treppenräume) angerechnet, welche in Dachgeschoßen errichtet werden, die keine Vollgeschoße sind.

 

4.3 Bauweisen

 

Um den Gartenstadtcharakter zu fördern, werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO eine offene Bauweise vorgeschrieben. Es sollen deshalb im Planungsgebiet nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen werden.

Das Grundstück mit der Fl.Nr. 1676 (Aufbau Bayern GmbH) ist das letzte Grundstück im Bebauungsplangebiet, welches zur Zeit für eine intensivere Bebauung zur Verfügung steht. Damit die Bauweise des Planungsgebietes auch hier entsprechend fortgeführt wird, soll auf Beschluß des Gemeinderates vom 30.05.1995 für diesen Bereich ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Für die Errichtung künftiger Gebäude sind hier mit Baugrenzen überbaubare Flächen ausgewiesen.

Damit die vorhandene, sehr unterschiedliche Bebauung, künftig eine gewisse Regelung erfährt, werden zwei Bautypen festgesetzt:

  1. Hauptgebäude mit maximal 4 m Wandhöhe und steilerer Dachneigung von 35° bis 45°, und
  2. Hauptgebäude von 4 m bis max. 6,0 m Wandhöhe und flacher Dachneigung von 21° bis 25°.

Die Mindestdachneigung von 21° wurde gewählt, weil ab 21° niedrigere Schornsteinhöhen gefordert werden, was der Gestaltung der Gebäude positiv zu Gute kommt.

Für die Gebäude unter Ziff.1 kann der Dachgeschoßausbau durch den Einbau von Dachgauben und Zwerchgiebeln erleichtert werden.

Die Gestaltung von Garagen soll sich künftig an den Hauptgebäuden orientieren. Doppelgaragen müssen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze nach den gleichen Gestaltungsgrundsätzen gebaut werden, damit eine optische Einheit entsteht.

 

4.4 Private Freiflächen und Grünordnung

 

Bei der Ermittlung des Baumbestands wurden vom gemeindlichen Umweltamt die vorhandenen Bäume beurteilt, ob sie "sehr erhaltenswert", "erhaltenswert", "bedingt erhaltenswert" oder "nicht erhaltenswert" sind.

Im Bebauungsplan wurden alle Bäume als "zu erhaltender Baumbestand" aufgenommen, welche als "sehr erhaltenswert" oder "erhaltenswert" eingestuft worden sind.

Weiterhin wird zur Erhaltung des Gartenstadtcharakters eine Mindestanzahl von Bäumen gefordert, bezogen auf die Grundstücksgröße. Bestehende Bäume werden hierauf angerechnet.

 

 

5. Bestandteile des Bebauungsplans

 

  1. Planzeichnung im M:1000 mit Festsetzungen durch Planzeichen

  2. Festsetzungen durch Text mit Verfahrensvermerken

  3. Begründung

 

 

 

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